StartseitePartnerunternehmen im LCUnser Angebot. Ihre Mitgliedsc...

Unser Angebot. Ihre Mitgliedschaft.

Alle Unternehmen sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die im Lebensmittel-Sektor tätig sind, können Partner im Lebensmittel-Cluster werden.
 

Partnerbeitrag 2025**

Ein Teil unseres jährlichen Finanzierungsbedarfes wird durch die Jahresbeiträge der Partnerunternehmen abgedeckt. Diese Beiträge unterliegen einer jährlichen Wertanpassung. Den Kosten der Mitgliedschaft steht ein vielfacher Nutzen (Ihre Vorteile. Ihr Nutzen) gegenüber.  
 

€  485,- (exkl. USt.) für Kleinstunternehmen*
€  935,- (exkl. USt.) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
€ 1.860,- (exkl. USt.) für Großunternehmen 
 

>> Download Beitrittserklärung 2024

* Definition für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Firmen (KMU) gemäß Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6.5.2003 (ABI L 124 vom 20.5.2003, S. 36 ff): Benutzerleitfaden zur Definition von KMU 

Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter:innen und  Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme < 2 Mio. Euro.
Kleine und mittlere Unternehmen: < 250 Mitarbeiter:innen / Jahresumsatz < 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro / max. 25% Beteiligung eines oder mehrerer Großunternehmen.

**  Der Partnerbeitrag gilt für ein Kalenderjahr (01.01.-31.12.). Erfolgt der Beitritt bis zum 30.6. eines Kalenderjahres, fällt der gesamte Partnerbeitrag an, danach die Hälfte desselben.  

Der Partnerbeitrag erhöht sich jährlich zum 01.01. um den Prozentsatz, der den Veränderungen des von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder eines an seine Stelle tretenden Index entspricht. Für die jährliche Berechnung wird die Indexzahl herangezogen, die für den Monat Juli vor dem vereinbarten Anpassungszeitpunkt Gültigkeit hat. Als erste Ausgangsgröße dient die für den Monat Juli des vorhergehenden Jahres angegebene Indexzahl. (z.B. Beitritt Oktober 2023 – erste Anpassung mit 01.01.2024: Indexzahl Juli 2023 minus Indexzahl Juli 2022). Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Der sich errechnende Partnerbeitrag wird stets auf einen vollen Eurobetrag auf- oder abgerundet.  

Der Partnerbeitrag ist erstmalig nach Eingang der Partnerbeitrittserklärung beim Cluster und danach binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung zur Einzahlung zu bringen.  

Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit eingegangen und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum 30.11. eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Kündigung, die nach dem 30. November erfolgt, wird erst mit Ende des darauffolgenden Jahres wirksam. Es erfolgt keine (anteilige) Refundierung des Partnerbeitrags.  

Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.