22.06.2022
Im September 2020 hat die Codex-Alimentarius-Kommission das Dokument „Allgemeine Grundsätze der Lebensmittelhygiene (CXC 1-1969)“ und seinen HACCP-Anhang in der Revision 2020 verabschiedet. Dieses Dokument stellt die Basis für die Ausarbeitung von HACCP-Systemen dar und ist international anerkannt.
Die Überarbeitung der Version aus dem Jahr 2003 beinhaltet einige geringfügige Änderungen, Ergänzungen und Aktualisierungen. Erkennbar ist, dass vor allem Rückverfolgbarkeit, Verifizierung von Reinigungs- und Desinfektionsverfahren sowie die Verhinderung von Kreuzkontaminationen, einschließlich Allergenmanagement, im Vordergrund stehen. Die Kapitel wurden neu strukturiert und neben der Einführung von Anforderungen in Hinblick auf die Verpflichtung des Managements zur Lebensmittelsicherheit wurde auch die rechtliche Anforderung zur Einführung einer Kultur der Lebensmittelsicherheit als Abschnitt neu eingefügt.
Der Codex CCP- Entscheidungsbaum wurde zunächst aus dem Dokument entfernt und nun überarbeitet. Er wird als Anhang zum bestehenden Dokument veröffentlicht.
Im Kapitel 1 „Gute Hygienepraktiken (GHP)“ wurde unter anderem die Anforderung eingefügt, dass das in der Primärproduktion z. B. für Bewässerungen oder Reinigungen eingesetzte Wasser geeignet sein muss und keine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit darstellen darf. Darüber hinaus wurden die Verpflichtungen zur Überwachung von Kontaminationen und Kreuzkontaminationen erweitert sowie Anforderungen zu Schulungen, Bewusstseinsbildung, Reinigung und Desinfektion sowie Schädlingsmanagement verschärft bzw. neu aufgenommen.
Die Überarbeitung betrifft auch die 12 Schritte und 7 HACCP-Grundsätze im Kapitel 2, die sich nun wie folgt darstellen:
Neu ist, dass kritische Grenzwerte für CCPs wissenschaftlich zu validieren sind. Der HACCP-Plan selbst muss vor der Implementierung auf Angemessenheit geprüft (d. h. validiert) werden und erst dann sind Verfahren der Verifizierung einzuführen, die nachweisen sollen, dass der HACCP-Plan wirksam umgesetzt wurde.
Sofern Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen und ergänzten Anforderungen in die Praxis benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.